Allgemeine Geschäftsbedingungen von KUNST RAUM KONZEPTE (KRK)
1. Allgemeines
1.1 Rechtsgrundlage für alle von KRK übernommenen Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und haben Vorrang vor entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der evtl. abweichenden Bestimmungen unsere Leistungen erbringen.
1.2 Der Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Unsere Angebote sind unverbindlich. Der vom Auftraggeber unterzeichnete Auftrag/Vertrag ist dagegen ein bindendes Angebot, welches von uns innerhalb von einem Monat angenommen werden kann.
1.4. Künstler wie auch Unternehmen mit denen KRK ein Projekt umsetzt, verpflichten sich Folgeaufträge und in diesem Zusammenhang entstandene Neukontakte über KRK abzuwickeln.
2. Konzeptentwürfe
2.1 Das erste Sondierungsgespräch mit dem Kunden, in dem wir die unterschiedlichen Möglichkeiten von Kunstausstattungen, Kunst am Bau und Ähnliches anhand von Bildbeispielen vorstellen und die für eine Konzeptentwicklung relevanten Faktoren erfragen, ist kostenfrei.
2.2 Das auf Basis des Sondierungsgesprächs erarbeitete Ausstattungskonzept, inklusive der Vorstellung infrage kommender Künstler und Finanzierungsmodelle sind kostenpflichtig und entsprechend der vereinbarten Konditionen in Tagessätzen abgerechnet. Auch wenn nach der Konzeption keine Vereinbarung zu Stande kommt, ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung gemäß der vereinbarten Konditionen zu bezahlen
2.3 Eigentums- und Urheberrechte an den von KRK erstellten Ausstattungskonzepten, Kostenvoranschlägen und Abbildungen sowie deren rechnerischen Grundlagen bleiben KRK vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung seitens KRK weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichteinhaltung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Für jeden Verstoß ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der kalkulierten Auftragssumme verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren oder der Nachweis eines geringeren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3. Abtretungsverbot
3.1 Die Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung seitens KRK nicht zulässig.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 KRK ist an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von vier Wochen nach Vertragsabschluss gebunden. Abzug von Skonto bedarf grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lagerort. Der Transport der Kunstwerke erfolgt auf Kosten des Kunden von KRK. Auf Bestellung des Kunden wird der Transport der Kunstwerke gegen Gebühr von KRK durchgeführt.
4.3 KRK behält sich das Recht vor, Dienstleistungspauschalen und Materialpreise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages ein entsprechender Mehraufwand oder Materialpreissteigerungen eintreten sollten. Diese werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
4.4 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Anzahlung 14 Tage nach Datum des Vertragsabschlusses und vor dem Montagetermin fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist im Falle der Überweisung die Gutschrift auf dem Konto. Dem Kunden ist bekannt, dass die vereinbarte Ausstellungskonzeption und/oder Auftragsbearbeitung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung beginnt.
4.5 Die vereinbarte Restzahlung ist 14 Tage nach Auslieferung der Werke / Erbringung der Leistung zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto von KRK. Kommt der Kunde dieser Frist nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno zu fordern.
4.6 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und kommt der Kunde mit einer Rate mehr als 14 Tage in Rückstand, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % des Mahnwertes zu fordern.
4.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4.8 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit der Abschlagsrechnungen nicht, ist KRK neben den sonstigen Rechten auch ohne Mahnung zur sofortigen Einstellung der Arbeiten berechtigt.
5. Lieferzeit
5.1 Die Einhaltung des von uns angegebenen Fertigstellungszeitpunktes setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Fertigstellung beeinflussen können, verlängert sich die Fertigstellungsfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
5.2 Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten (gleichviel, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten), so verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Fertigstellungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehenden Umstände die Leistung unmöglich, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei.
5.3 Verlängert sich der Fertigstellungszeitpunkt / Auslieferungstermin oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
5.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalte
6.1 KRK behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Kaufsache bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Sache zurückzunehmen. Der Kunde gestattet bereits jetzt KRK den Zutritt in die Räumlichkeiten, in denen sich die Kunstwerke befinden. In der Zurücknahme der Kunstwerke liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten es ausdrücklich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.
7. Mängelgewährleistung
7.1 Werden bei der Erstellung der Kunstwerke Naturprodukte wie z.B. Holzrahmen, Leinen, Naturfarbpigmente, etc. verwandt, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich diese Materialien nach Übergabe in ihrer Struktur und Aussehen verändern können.
7.3 Vorbehalte wegen äußerlich erkennbarer Mängel an den Produkten sind durch den Kunden spätestens bei Übergabe geltend zu machen. Eventuell mündlich erhobene Mängelrügen sind spätestens 1 Woche danach in schriftlicher Form nachzuholen.
7.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des §476 a BGB zu tragen.
7.5 Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
7.7 Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
7.8 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
8. Copyright
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Werke urheberrechtlich geschützt sind. Kunstwerke sind das Eigentum des jeweiligen Künstlers und unterliegen dem Copyright. Somit dürfen Abbildungen der Kunstwerke nicht unerlaubt reproduziert werden. Jede Verwendung der Abbildungen, die nicht durch Lizenz gestattet ist, ist widerrechtlich und Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
8.2 Der Kunde stellt KRK bereits jetzt von eventuellen, sich aus o.g. Umständen ergebenden Ansprüchen Dritter, z. B. Ansprüche des Künstlers des Originals, der Verwertungsgesellschaft, etc. frei.
9. Mietvereinbarung
9.1 Die genauen Konditionen der Mietvereinbarung ergeben sich aus dem Mietangebot. Die Kunstwerke bleiben während der gesamten Mietdauer im Besitz des Künstlers/der Künstlerin.
9.2 Die Konzeption einer Mietausstellung ist kostenpflichtig und wird im Auftragsfall mit den Mietgebühren verrechnet. Auch wenn nach der Konzeption keine Mietvereinbarung zu Stande kommt, ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung gemäß der vereinbarten Konditionen zu bezahlen.
9.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Mietzinsrate in Rückstand, so ist KRK - neben der Geltendmachung von Verzögerungszinsen in Höhe von 10 % p. a. - zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Im Falle der Kündigung kann KRK vom Kunden unter anderem Schadenersatz in Höhe der noch ausstehenden Mietzinsraten - abgezinst in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz - verlangen.
9.4 Für Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Kunstwerkes haftet der Kunde gegenüber KRK auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden seitens KRK. Der Kunde hat zudem für schuldhafte Handlungen seiner Erfüllungs-Verrichtungsgehilfen (wie z. B. Kunden, Besucher, Angestellte etc.) ein zu stehen. Vorgenannte Ereignisse sind unverzüglich KRK anzuzeigen.
9.5 Nach Ablauf der Mietvereinbarung können Teile der gezahlten Mietgebühren auf den Kaufpreis angerechnet werden. Diese Option ist seitens des Künstlers und KRK freiwillig.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bonn, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
11. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gilt das Recht der BRD, die Regelungen des HGB und das Urheberrecht.
